Das Wohneigentumsrecht ist vom Bundestag reformiert worden. Damit wird der Bau einer Ladestation in Mehrfamilienhaus deutlich einfacher.
Nach der Neuregelungen dürfen Vermieter und Miteigentümer einen solchen Landeanschluss nicht mehr verhindern. Voraussetzung dafür ist indes, dass alle technischen Fragen geklärt sind und der Nutzer auch die Kosten für die Ladevorrichtung übernimmt. Die bisherige Regelung galt als Hemmnis beim Ausbau privater Ladeinfrastruktur.
Bislang war erforderlich, dass alle Miteigentümer einer Wohneinheit ihre Zustimmung für eine solche Ladestation geben. „Wir begrüßen, dass der Deutsche Bundestag diese wichtige Reform des Wohnungseigentumsgesetzes nun endlich beschlossen hat. Für die private Ladeinfrastruktur ist das ein deutlicher, lange erwarteter Schritt nach vorn“, sagte der Präsident des Verbandes der Internationalen Kraftfahrzeughersteller (VDIK), Reinhard Zirpel. „Denn um der Elektromobilität langfristig zum Durchbruch zu verhelfen, ist eine gute Ladeinfrastruktur von größter Bedeutung.“
Wie der VDIK weiter mitteilte, hätten Befragungen von E-Auto-Käufern ergeben, dass die Möglichkeit, zu Hause zu laden, eine entscheidende Voraussetzung für die Anschaffung eines Elektroautos ist. Das Langfristziel der Bundesregierung sieht bis zum Jahr 2030 rund 10 Millionen Elektroautos und bis zu eine Million öffentlicher Ladepunkte vor.
Auch ADAC begrüßt Reform
Begrüßt wurde die Reform auch vom ADAC. „Elektro-Autos sollen sinnvollerweise dort geladen werden können, wo sie für längere Zeit stehen – das ist vor allem zu Hause der Fall. Für viele E-Auto-Nutzer in Mehrfamilienhäusern war die gesetzliche Lage bislang eine große Hürde für den Zugang zur eigenen E-Ladesäule“, sagte Karsten Schulze, Technikpräsident des ADAC. „Daher ist es richtig und wichtig, dass der Gesetzgeber nun endlich die Voraussetzungen dafür schafft, dass die Nutzer von E-Autos einfacher in privaten Sammel- und Tiefgaragen laden können“, fügte er hinzu.
Eine ADAC-Studie hatte 2019 ergeben, dass nur vier Prozent der bundesweit rund 4800 untersuchten Tiefgaragen mit mehr als zehn Stellplätzen über einen Stromanschluss und lediglich zwei Prozent über eine Ladesäule oder Wallbox verfügten.
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