Elektro

Erhöhte Kaufprämie tritt rückwirkend in Kraft

E-Golf von VW
Ein Elektro-Golf von VW an der Ladestation. Foto: VW

Gute Nachrichten für Fahrerinnen und Fahrer eines Elektroautos. Die erhöhte Kaufprämie von 9000 Euro gilt rückwirkend für alle nach dem 3. Juni neu zugelassenen Fahrzeuge.

Wie das für die Auszahlung der so genannten Innovationsprämie zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) am Dienstag auf seiner Internetseite mitteilte, sei die geänderte Förderrichtline um 15 Uhr im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Sie tritt an diesem Mittwoch in Kraft.


Damit wird der Staatliche Anteile der Kaufprämie von 3000 Euro auf 6000 Euro verdoppelt. Zusammen mit der Förderung des Herstellers kommen Käufer eines reinen E-Autos eine Förderung von bis zu 9000 Euro. Fahrinnen und Fahrer eines Plug-in-Hybriden erhalten bis zu 6.750 Euro.

Staatlicher Anteil verdoppelt

„Wir verdoppeln den staatlichen Anteil beim Kauf eines E-Autos und setzen so einen deutlichen Anreiz für Verbraucherinnen und Verbraucher für den Kauf eines E-Autos. Wir wollen so den Umstieg auf E-Autos vorantreiben und der Elektromobilität in Deutschland einen neuen Schub verleihen“, wird Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier auf der Bafa-Seite zitiert. Im System des Bafa wird ab dem morgigen Mittwoch der Bundesanteil befristet bis 31. Dezember 2021 verdoppelt. Der Herstelleranteil bleibt unberührt. Rückwirkend können alle gekauften und geleasten Fahrzeuge von der Prämie profitieren, die „nach dem 3. Juni 2020 und bis einschließlich zum 31. Dezember 2021 erstmalig zugelassen werden“.

Gefördert werden zudem auch „junge gebrauchte Fahrzeuge, deren Erstzulassung nach dem 4. November 2019 und die Zweitzulassung nach dem 3. Juni 2020 und bis zum 31. Dezember 2021 erfolgt“ ist. Förderung auf die neue Innovationsprämie sind bis einschließlich dem 31. Dezember 2021 beim Bafa möglich. „Mit der Erhöhung des Umweltbonus ist ein klares Signal verbunden: Trotz der Krise lohnt es sich jetzt mehr denn je, auf Fahrzeuge mit alternativen Antrieben zu setzen. Wir erwarten einen deutlichen Schub für die Nachfrage nach Elektroautos im zweiten Halbjahr“, sagte der Präsident des Verbandes der Internationalen Kraftfahrzeughersteller (VDIK), Reinhard Zirpel, am Dienstag.

Über den Autor

Frank Mertens

Nach dem Sport- und Publizistikstudium hat er sein Handwerk in einer Nachrichtenagentur (ddp/ADN) gelernt. Danach war er jahrelang Sportjournalist und hat drei Olympische Spiele (Sydney, Salt Lake City, Athen) als Berichterstatter begleitet. Bereits damals interessierten ihn mehr die Hintergründe als das bloße Ergebnis. Seit 2005 berichtet er über die Autobranche. Neben der Autogazette verantwortet er auch den redaktionellen Teil des Magazins electrified.

Kommentare

  • Was mir nicht ganz klar ist: gilt das auch für bereits beschiedene Anträge (Antrag vom 14.02.2020), wenn das Fahrzeug nach dem 03.06.2020 zugelassen wird?

    • Eigentlich kann ein Antrag doch erst dann gestellt werden, wenn das Auto auch zugelassen wurde. Sprich: Wenn es nach dem 3.6. zugelassen wurde, müsste es auch die erhöhte Prämie geben.

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