Mit einem Steuerpaket will das Bundeskabinett die Elektromobilität zu einem Markthochlauf bringen. So wurde unter anderen das Steuerprivileg für Dienstwagen mit E-Antrieb verlängert.
Sie sieht vor, privat genutzte Dienstwagen mit Elektroantrieb nur mit dem halbierten Satz von 0,5 Prozent versteuert werden müssen. Ursprünglich sollte diese seite Anfang dieses Jahres laufende Regelung Ende 2021 auslaufen, sie soll nun aber bis 2030 verlängert werden.
Kritik an dem beschlossenen Steuerpaket kam von der Opposition. „Mit seinem Gesetzentwurf ist Finanzminister Scholz kein großer Wurf gelungen. Scholz fehlt der Mut, die strukturellen Hemmnisse der Elektromobilität aus dem Weg zu räumen und beispielsweise ein Bonus-Malus-System in der Kfz-Steuer zu verankern. Stattdessen verheddert sich der Finanzminister in steuerlichen Details“, sagte der verkehrspolitische Sprecher der Grünen, Stephan Kühn.
Wie der Grünenpolitiker sagte, würden Verbesserungen für elektrische Dienstwagen nicht ausreichen, wenn im Gegenzug keine höheren Steuern für Spritschlucker fällig werden. „Die Bundesregierung muss die Dienstwagensteuer endlich an den CO2-Ausstoß der Fahrzeuge koppeln“, so Kühn.
VDIK begrüßt Maßnahmen
Der Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller (VDIK) begrüßt die Maßnahmen zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität. „Die geplante Verlängerung von Steueranreizen für E-Autos bis 2030 ist ein wichtiges Signal an potenzielle E-Auto-Käufer. Wer in den kommenden zehn Jahren ein Elektrofahrzeug als Dienstwagen anschafft, kann sicher sein, dass er nur die Hälfte des Listenpreises versteuern muss“, so VDIK-Präsident Reinhard Zirpel. Allerdings erachtet der VDIK-Chef ein Gesamtkonzept der Bundesregierung zur zukünftigen Förderung der Elektromobilität für notwendig. „Dazu zählten neben der Besteuerung die deutliche Verlängerung des Umweltbonus und der Kfz-Steuerbefreiung. Außerdem gilt es, den Ausbau der Ladeinfrastruktur weiter zu forcieren. Im privaten Bereich müssen dazu vor allem Hürden im Miet- und Wohnungseigentumsrecht abgebaut werden“, so Zirpel.
Das Bundeskabinett hat neben dem ermäßigten Steuersatz zudem eine Sonderabschreibung für Elektrolieferfahrzeuge und die Fortschreibung der Steuervorteile für das elektrische Aufladen beim Arbeitgeber auf den Weg gebraucht. Auch die Steuerbefreiung für Dienstfahrräder wird bis 2030 verlängert und gilt nicht nur für E-Bikes, sondern auch normale Räder.
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