Mobilität

Dienstwagen mit Elektroantrieb erhalten Steuervorteil

E-Golf von VW
Ein Elektro-Golf von VW an der Ladestation. Foto: VW

Die Regierung hat den Steuersatz für Dienstwagen mit Elektroantrieb halbiert. Der Steuervorteil tritt ab 2019 in Kraft.

Mit dieser Neuregelung müssen Arbeitnehmer, die ihren Dienstwagen auch privat nutzen, nur noch 0,5 Prozent statt ein Prozent des Listenpreises als geldwerten Vorteil versteuern. Die Neuregelung gilt ab dem 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2021 für alle Elektroautos oder Plug-in-Hybride.


Mit diesem milliardenschweren Steuergeschenk will die Bundesregierung den schwächelnden Absatz nach Elektroautos ankurbeln, nachdem bereits die Kaufprämie nicht die erhoffte Wirkung erzielt hatte.

VDA begrüßt Entscheidung

Die Autobranche hat den Schritt der Bundesregierung begrüßt. Der Verband der Automobilindustrie (VDA) bewertete die Entscheidung als guten beitrag zum Markthochlauf der Elektromobilität, wie es in einer Mitteilung des Lobbyverbandes heißt. „Die Gesetzesänderung wird gerade ab 2019/2020 relevant, wenn die Automobilindustrie eine Vielzahl neuer Modelle zur Verfügung stellt“, so der VDA. Er verwies darauf, dass bereits heute 44 Prozent aller Neuzulassungen von Elektrofahrzeugen auf Firmenwagen entfallen würden.

Kritik kommt unterdessen von den Umweltverbänden. Für den Verkehrsclub Deutschland (VCD) würde sich die geplante Steuererleichterung für PS-strotzende Plug-In-Hybride „als umweltschädliches und unsoziales Konjunkturprogamm für die Autoindustrie“ entpuppen, so der VCD. „Unter dem Deckmantel des Klimaschutzes belastet die Steuererleichterung für Plug-in-Hybride die Umwelt und den Staatshaushalt. Sie ist unsozial und reine Industrieförderung. So wie sie jetzt vorliegt, darf sie keinesfalls realisiert werden“, sagte der verkehrspolitische Sprecher des VCD, Gerd Lottsiepen.

Keine Förderung für Fahrräder

Wie der VCD ausgerechnet hat, müsste der Fahrer eines VW Passat mit einem Preis von 36.000 Euro heute einen geldwerten Vorteil von 360 Euro versteuern. Bei einem Grenzsteuersatz von 40 Prozent wären es 144 Euro. Bei einem vergleichbaren Plug-in-Hybriden mit einem Preis von 45.000 Euro bei einem gleichhohen Steuersatz müssten nur 90 Euro netto versteuert werden. „Für batterieelektrische Fahrzeuge ist die Förderung immer noch zu hoch, aber nachvollziehbar. Eine Entlastung für Plug-In-Hybride muss deutlich niedriger ausfallen und darf nur greifen, wenn sie auch im Verbrennermodus effizient sind“, so Lottsiepen.

Der VCD kritisierte zudem, dass Fahrräder und E-Bikes nicht gefördert werden. „Wer vom Auto auf ein E-Bike umsteigt, entlastet die Umwelt stark und sollte entsprechend gefördert werden.“

Über den Autor

Frank Mertens

Nach dem Sport- und Publizistikstudium hat er sein Handwerk in einer Nachrichtenagentur (ddp/ADN) gelernt. Danach war er jahrelang Sportjournalist und hat drei Olympische Spiele (Sydney, Salt Lake City, Athen) als Berichterstatter begleitet. Bereits damals interessierten ihn mehr die Hintergründe als das bloße Ergebnis. Seit 2005 berichtet er über die Autobranche. Neben der Autogazette verantwortet er auch den redaktionellen Teil des Magazins electrified.

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