Elektro

Zwölf Plug-in-Hybride fallen aus der E-Auto-Förderung

Der Volvo V90 Plug-in-Hybrid fällt aus der Förderung. Foto: Volvo

Der neue Verbrauchszyklus WLTP hat Auswirkungen auf die Kaufprämie für E-Autos. So fallen zwölf Modelle mit Plug-in-Hybrid aus der Förderung.

Es handelt sich dabei ausschließlich um Modelle mit Plug-in-Hybrid-Antrieb. Auf der zum Monatswechsel aktualisierten Förderliste des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) fehlen sie komplett, bei 17 weiteren gibt es Einschränkungen.


Hintergrund der Änderungen ist das seit dem 1. September für alle Neuwagen gültige neue Verbrauchsmessverfahren WLTP, durch das sich Normverbrauch und Norm-CO2-Ausstoß gegenüber dem vorherigen Verfahren deutlich ändern können. Bei den meisten von der Liste gestrichenen Plug-in-Hybriden führte der neue Messstandard dazu, dass sie die in der Förderregelung festgeschriebene CO2-Grenze nicht mehr einhalten können. Die liegt trotz des neuen Messverfahrens auch weiterhin bei 50 Gramm pro Kilometer.

Unter anderem Volvo betroffen

Von der kompletten Streichung der Förderung sind vor allem Fahrzeugmodelle von Volvo betroffen. Die großen Limousinen und SUV lagen schon zuvor nur knapp unterhalb der 50-Gramm-Grenze, nun sind sie darüber. Aber auch eine Variante des Kia Optima Hybrid fliegt von der Liste.

Neben den zwölf Komplett-Streichungen sind 17 weitere Modelle nur noch mit einer Ausnahmegenehmigung des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) förderfähig, darunter die Plug-in-Hybridmodelle der Mercedes C- und E-Klasse, einige Toyota Prius PHEV und der VW Golf GTE. Dazu kommen Mini Countryman und BMW 2er, für die es nur noch Geld gibt, wenn sie vor dem Frühjahr gebaut wurden. Insgesamt finden sich noch 13 statt zuvor 42 ohne Einschränkung förderfähige Plug-in-Hybride auf der Liste des BAFA.

Die neuen CO2-Werte nach WLTP haben auch einen Einfluss auf die Zulassung der Plug-in-Hybride per E-Kennzeichen. Auch dort gilt die 50-Gramm-Regel, allerdings ergänzt durch die Anforderung einer Mindestreichweite von 40 Kilometern. Ein E-Kennzeichen gibt es aber bereits, wenn eine der beiden Bedingungen erfüllt ist. (SP-X)

Über den Autor

Frank Mertens

Nach dem Sport- und Publizistikstudium hat er sein Handwerk in einer Nachrichtenagentur (ddp/ADN) gelernt. Danach war er jahrelang Sportjournalist und hat drei Olympische Spiele (Sydney, Salt Lake City, Athen) als Berichterstatter begleitet. Bereits damals interessierten ihn mehr die Hintergründe als das bloße Ergebnis. Seit 2005 berichtet er über die Autobranche. Neben der Autogazette verantwortet er auch den redaktionellen Teil des Magazins electrified.

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