Elektro

Regeln für Elektro-Tretroller werden konkretisiert

Audi steigt mit dem e-tron Scooter ins Geschäft mit Elektro-Rollern ein. Foto: Audi

Seit dem Sommer dürfen Elektro-Tretroller auf den Straßen genutzt werden. Doch bisher ist nicht jedem klar, nach welchen Regeln man sich mit ihnen bewegen muss.

Die Bundesregierung hat nun auf Nachfrage des Parlaments einiges konkretisiert und künftige Pläne verraten. Das ist auch dringend erforderlich, denn seit der Zulassung von E-Scootern sind sie für viele Verkehrsteilnehmer zu einem Ärgernis geworden – und das nicht nur, weil sie auf Bürgersteigen achtlos abgestellt werden.


Bislang gibt es noch keine behördlich zugelassenen E-Roller mit Blinker. Der Abbiegewunsch muss daher per Handzeichen mitgeteilt werden. Ein „Beinzeichen“ ist der Regierung zufolge in der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) nicht vorgesehen. Viele Fahrer würden sich eine solche Möglichkeit wünschen, da das Loslassen des Lenkers beim Handzeichen für Stabilitätsprobleme sorgt.

Abstand wie beim Fahrrad

Eine weitere sicherheitsrelevante Frage betrifft das Überholen von E-Tretrollern. Für die 2020 anstehende Novelle der Straßenverkehrsordnung plant die Regierung nach eigenen Angaben, einen Mindestabstand für vorbeifahrende Autos festzulegen. Diese soll sich an der bereits angekündigten Regelung für das Überholen von Radfahrern orientieren, wo der Abstand künftig mindestens 1,5 Meter betragen muss (außerorts 2 Meter). In diesem Zusammenhang betont die Regierung, dass das Nebeneinanderfahren mit dem E-Roller anders als bei Fahrrädern nicht erlaubt ist.

Ebenfalls untersagt ist das E-Rollern auf Wegen mit der Ausschilderung „Kraftfahrzeuge verboten“. Auch dann, wenn das Zusatzschild „Mofa frei“ montiert ist. Auf Feld- und Waldwegen ist das Fahren laut der Regierung oft nicht offensichtlich geregelt, da dort das Hausrecht des Eigentümers gilt.

E-Tretroller sind seit dem Juni auf öffentlichen Straßen in Deutschland erlaubt. Die bis zu 20 km/h schnellen Scooter müssen grundsätzlich vorhandene Radwege nutzen, fehlen diese ist das Fahren auf der Straße erlaubt. Führerschein und Helm sind nicht vorgeschrieben, für das Fahrzeug muss jedoch eine Versicherung vorliegen. Das Mindestalter des Nutzers liegt bei 14 Jahren. (SP-X)

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