Elektro

Rechtsanspruch auf eine Wallbox für E-Auto

Der Nissan Leaf lädt an einer Wallbox auf. Foto: E.ON

Wer in einem Mehrfamilienhaus eine Wallbox errichten will, braucht dafür bislang die Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer. Das soll sich aber bald ändern.

Nach Informationen des Verbands der Immobilienverwalter (VDIV) sieht ein vom Justizministerium vorgelegter Referentenentwurf eine Novellierung des Wohneigentumsgesetzes (WEG) vor. Demnach sollen bauliche Maßnahmen zur Errichtung einer Lademöglichkeit für elektrisch betriebene Fahrzeuge, zur Barriere -Reduzierung sowie zum Einbruchsschutz nicht mehr der Zustimmung aller Wohnungseigentümer bedürfen.


Stattdessen soll jeder Eigentümer grundsätzlich einen Rechtsanspruch darauf haben und die damit verbundenen Kosten selbst tragen.

Bislang Zustimmung erforderlich

Bislang ist beispielsweise der Anschluss einer Wallbox in gemeinschaftlich genutzten Tiefgaragen meist nur bei Zustimmung aller Wohnungseigentümer möglich. Schon eine Gegenstimme kann die Installation verhindern. Der Gesetzentwurf muss noch final abgestimmt und vom Bundestag verabschiedet werden. Der VDIV hofft, dass ein entsprechendes Gesetz noch 2020 in Kraft tritt.

Ein Novellierung des Wohn- und Mieteigentumsrechts wird auch von den Autoherstellern seit längerer Zeit gefordert, da die bisherige Regelung ein Hemmnis für die Anschaffung eines Elektroautos darstellt. Derzeit gibt es nach einer Erhebung der Energieverbandes BDEW bundesweit fast 24.000 öffentliche Ladepunkte. Das Gros der Ladevorgänge findet indes zu über 80 Prozent daheim statt. (AG/SP-X)

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