Elektro

Private Ladeinfrastruktur: Das wird gefördert

Der Volvo XC60 T8 AWD an der Ladestation. Foto: Volvo

Nun ist klar, welche Wallboxen von der Bundesregierung mit 900 Euro gefördert werden. Ab dem 24. November kann die Prämie beantragt werden.

Kurz vor dem Start der Wallbox-Förderung hat die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) die Liste der förderfähigen Ladestationen veröffentlicht. Zu finden sind dort neben den Ladestationen großer Autohersteller auch solche von Zulieferern wie ABB, Juice, Wallbe oder Walther Werke. Ergänzungen der Liste in den kommenden Wochen sind möglich.


Mit 900 Euro wird der Erwerb und die Errichtung einer fabrikneuen, nicht öffentlich zugänglichen Ladestation inklusive des elektrischen Anschlusses sowie der damit verbundenen notwendigen Nebenarbeiten an Stellplätzen von bestehenden Wohngebäuden gefördert. Die Ladestation muss über eine Normalladeleistung von 11 Kilowatt verfügen und Strom aus erneuerbaren Quellen bereitstellen, zum Beispiel aus der eigenen Photovoltaik-Anlage. Sollte eine 22 kW-Box bestellt werden, muss der Elektriker sie auf 11 kW drosseln und dies entsprechend bescheinigen. Zudem muss sie nach den Richtlinien intelligent steuerbar sein. Die Anträge können ab dem 24. November gestellt werden. Der geförderte Kauf der Wallbox ist erst nach Antragstellung möglich.

Wer wird gefördert?

Die Förderung beantragen können sowohl private Eigentümer und Vermieter als auch Mieter – letztere benötigen aber die Zustimmung des Vermieters. Außerdem können Wohneigentümergemeinschaften Anträge stellen.

Welche Wallboxen werden gefördert?

Die Ladestation muss über eine Normalladeleistung von 11 Kilowatt verfügen und Strom aus erneuerbaren Quellen bereitstellen, zum Beispiel aus der eigenen Photovoltaik-Anlage. Zudem muss sie intelligent steuerbar sein. Auf den Seiten der Kreditanstalt für Wiederaufbau findet sich eine regelmäßig aktualisierte Positivliste.

Wie viel Geld gibt es?

Der Staat zahlt pro Ladepunkt einen Zuschuss von 900 Euro. Geld gibt es aber nur, wenn die Kosten tatsächlich mindestens 900 Euro betragen. Stehen auf der Rechnung 899 Euro, entfällt die Förderung. Entsprechendes gilt für mehrere Ladepunkte; kosten drei Anschlüsse beispielsweise nur 2.500 Euro, erhält der Antragsteller lediglich 1.800 Euro.

Wie komme ich an die Förderung?

Die Anträge müssen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau gestellt werden. Und zwar, bevor die Ladestation bestellt wird. Der Link auf der Webseite der Bank wird am 24. November freigeschaltet. Für die Antragstellung ist ein Identitätsnachweis nötig – entweder per Schufa-Check, Video-Identifizierung oder Postident-Verfahren. Danach kann die Wallbox gekauft und installiert werden. Ist alles fertig, muss als Nachweis die Rechnung online bei der KfW eingereicht werden. (mit SP-X)

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