Der Bund unterstützt den Ausbau privater Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern mit hohen Zuschüssen. Ab April kann man bis zu 2000 Euro pro Ladepunkt beantragen.
Der Bund legt ein Förderprogramm für private Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern auf. Insgesamt stehen bis zu 500 Millionen Euro für die Installation von Wallboxen in Bestandsgebäuden zur Verfügung. Anträge sollen ab dem 15. April 2026 möglich sein.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind nach der Förderrichtlinie Wohnungseigentümer, Eigentümer von Mehrparteienhäusern, Eigentümer zugeordneter Stellplätze sowie Gemeinschaften von Wohnungseigentümern. Mehrparteienhäuser sind dabei Gebäude mit mindestens drei Wohneinheiten. Förderberechtigt sind nicht nur Privatpersonen, sondern auch kleine und mittlere Unternehmen sowie Unternehmen mit großen Wohnungsbeständen.
Förderung auch für DC-Wallboxen
Gefördert werden nicht öffentlich zugängliche Ladepunkte samt technischer Ausrüstung. Geld gibt es sowohl für die Installation klassischer Wallboxen mit Typ-2-Anschluss, als auch für die bislang seltenen und teuren DC-Wallboxen. Förderfähig sind auch Netzanschluss, Kabel, Transformatoren und andere elektrische Komponenten sowie nötige Baumaßnahmen.
Nicht förderfähig sind laut Richtlinie unter anderem Planung, Genehmigungen, Betrieb, Leasingraten und Mietkosten. Nach Angaben des Ministeriums darf die Ladeleistung pro Ladepunkt maximal 22 kW betragen. Voraussetzung ist zudem, dass mindestens 20 Prozent der vorhandenen Stellplätze vorverkabelt werden und insgesamt mindestens sechs Stellplätze elektrifiziert werden.
Online-Check für Förderung
Wer herausfinden will, ob er tatsächlich Geld bekommt, findet unter https://www.laden-im-mehrparteienhaus.de/ einen Online-Quick-Check. Dabei müssen mehrere Fragen beantwortet werden, anschließend gibt es eine unverbindliche Einschätzung.
Lohnt sich die Förderung?
Grundsätzlich ja, vor allem bei größeren Vorhaben. Der Bund nennt Zuschüsse von bis zu 1.300 Euro je zu elektrifizierendem Stellplatz ohne Wallbox, bis zu 1.500 Euro mit Wallbox und bis zu 2.000 Euro bei bidirektionalem Laden. Finanziell ist vor allem interessant, dass auch Netzanschluss und bauliche Arbeiten förderfähig sind – gerade diese Posten können in Mehrfamilienhäusern teuer werden. Ob sich das Projekt im Einzelfall rechnet, hängt aber stark von Zahl der Stellplätze, Zustand der Elektrik und gewünschter Ausbaustufe ab.
Nicht vor Bewilligung beginnen
Das Verfahren ist einstufig, der Antrag muss elektronisch eingereicht werden. Bewilligende Stelle ist laut Richtlinie die PricewaterhouseCoopers GmbH WPG in Berlin. Wichtig: Mit dem Vorhaben darf vor der Bewilligung grundsätzlich noch nicht begonnen worden sein. Der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags gilt in der Regel bereits als Vorhabenbeginn. Die Antragstellung soll bis 10. November 2026 möglich sein. Für große Wohnungsbestände läuft ein wettbewerbliches Verfahren mit Frist bis 15. Oktober 2026.
Warum externer Dienstleister?
Die bisherigen Förderprogramme in der E-Mobilität liefen tatsächlich über staatliche oder öffentliche Stellen wie Das Bundesamt für Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ( BAFA ) oder die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Grundsätzlich unüblich ist es aber nicht, externe Dienstleister zu beauftragen. Gründe, warum in diesem Fall PwC die Abwicklung übernimmt, nennt das Bundesverkehrsministerium aber nicht. Auch zu den dadurch anfallenden Kosten macht sie keine Angaben.
Der praktische Kontakt läuft bei Antragsstellung nicht direkt mit dem Ministerium, sondern mit PwC. Dort werden die Anträge entgegengenommen, auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft und nach den im Förderaufruf festgelegten Kriterien bewertet. Die Richtlinie sagt zudem ausdrücklich, dass der Projektträger ergänzende Hinweise veröffentlicht und weitere Unterlagen nachfordern kann. (SP-X)

