Brauchen Fahrer eines Elektroautos ein E-Kennzeichen? Nein, brauchen sie nicht, aber es schadet nicht, denn damit gehen Vorteile einher.
Eigentlich macht es Sinn, dass Elektrofahrzeuge durch das „E“ im Autokennzeichen auch als solches erkennbar sind. Doch eine Pflicht für die Halter besteht nicht, ein solches Kennzeichen zu beantragen.
Wer einen Pkw mit rein elektrischem Antrieb oder einen Plug-in-Hybrid neu zulässt, sollte es aber ohne Mehrkosten beantragen. Auch dann, wenn es in der eigenen Region keine speziellen Vorteile gibt.
Umweltplakette für E-Autos soll entfallen
Denn die Bundesregierung plant, die Umweltplakette für Autos mit E-Kennzeichen abzuschaffen, um Bürokratiekosten zu senken. Auch für Fahrzeughalter hat das Vorteile, sparen sie doch die Plakettenkosten von 5 bis 20 Euro und Organisationszeit für die Beschaffung. Zudem kann die Windschutzscheibe frei von Aufklebern bleiben.
Elektro-Kennzeichen dürfen für rein elektrische Fahrzeuge, auch solche mit Brennstoffzelle, sowie Plug-in-Hybride verwendet werden, wenn sie mindestens 40 Kilometer rein elektrisch fahren können oder maximal 50 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen. Normale Voll- oder Mildhybride erhalten sie aber nicht. Je nach Kommune kann das „E“ am Ende des Nummernschilds verschiedene Vorteile haben, etwa kostenfreies Parken oder das Recht zur Benutzung von Busspuren. Entsprechend ist es durchaus sinnvoll, mit einem solchen Kennzeichen unterwegs zu sein. Die Steuerbefreiung für E-Autos hängt hingegen nicht von einem E-Kennzeichen ab. (SP-X)

